Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von zwergdackel89  am 11.01.2013, 13:42 Uhr

sooo heute bei der anwältin

ich hab einen mini-triumph errungen :)

-anwältin fordert markus schriftlich auf, initiativ für sein kind zu sorgen, andernfals entfällt der umgang. dazu gehört: wohnung putzen, geld für essen haben und vorallem das kind in der mitte abzuholen.
- ein unterhaltstitel mit 30 jahren wirksamkeit wird auch erstellt. das heißt, er darf die nä. 30 jahre bluten. selbst wenn er h4 bezieht, solang er geringfügig beschäftigt ist MUSS er unterhalt leisten. IMMER. dafür kommt das amt auf *GG*
- scheidung vorgezogen, weil ich keine gemeinsamen unternehmungen mehr hatte ab märz. und, das ist am wichtigsten, weil ich bei meinem partner in der nachbarwohnung geschlafen und weitgehend gelebt habe und nur für mein kind in meine wohnung gegangen bin .
zudem kann ich nachweisen, das er unzuverlässig ist und all diese dinge, inkl. des schlechten umgangs durch seine komischen freunde und auch die tatsache, das bei dem sämtlicher müll meterhoch gestapelt steht begünstigen eine eventuelle klage auf sorgerecht. vorerst strebe ich das nicht an, da aber sowohl anwältin, als auch freunde und ich den eindruck haben sein kind juckt ihn nicht sonderlich werde ich das, wenn sich nichts bessert doch einklagen, damit ich nicht ständig für jeden pups 60 km fahren muss. (schriftstücke für den Kiga zb. da er ja nicht in der lage ist mal einen brief abzuschicken)

 
11 Antworten:

Re: sooo heute bei der anwältin

Antwort von CKEL0410 am 11.01.2013, 13:59 Uhr

hallo

30 jahre???
er zahlt keinen uh, lebt vom amt, das amt soll für den uh aufkommen?
pack mal nem nackten mann in die tasche!!
klar uhv bekommst du sicher, aber der ist ja auch nur befristet und das amt wir ihm sicher keinen uh zahlen, hab ich noch nie gehört!
ihm muss ja der selbstbehalt beliben und wenn er nicht mehr hat kann er nicht zahlen, klar kann er dazu angehalten werden das er sich nen job sucht, aber das sollen 1000sende ander auch und tun es nicht.
ich würde mich darauf nicht verlassen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sooo heute bei der anwältin

Antwort von zwergdackel89 am 11.01.2013, 14:33 Uhr

30 jahre sind immer schon standart, bei einem titel.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sooo heute bei der anwältin

Antwort von Aprilscherz2000 am 11.01.2013, 14:39 Uhr

Ich seh das mit dem 30jahre Unterhaltstitel so, und zwar darf der Unterhalt rückwirkend 30 jahre eingefordert werden.Also sprich er müßte zahlen bis das Kind 21 Jahre ist (ich geh mal von normalem Bildungsweg aus) dann dürfte das Kind mit spätestesn 51 Jahren noch den Unterhalt für die 21 Jahre einklagen.Und solange er H4 bekommt, wird er nicht genügend Einkommen haben.Oder es wird so sein, das er nur ein paar Euro bezahlen muß. Ich glaub hier im Forum ist auch jemand der gerade mal 20€ im Monat bekommt.

LG Chrissie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das hat die Anwältin nun beschlossen ?

Antwort von Sternenschnuppe am 11.01.2013, 15:08 Uhr

Sorry, ich komm nicht mit.
Sowas kann nur ein Richter beschließen.

Hat er den Titel schon unterschrieben ?

Umgang ist Umgang, den kan auch nur ein Richter aussetzen.

Kenne Eure Geschichte nicht, aber irgendwie liest sich Dein Post so , dass ich es nicht begreife.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das hat die Anwältin nun beschlossen ?

Antwort von zwergdackel89 am 11.01.2013, 15:53 Uhr

meine anwältin meinte, das ich mein kind nicht in eine wohnung schicken muss, in der es an allem mangelt und auch nicht finanziell dafür aufkommen muss.
darum soll er sich kümmern.
der unterhaltstitel ist inzwischen (das sagte sie wörtlich) eigentlich selbstverständlich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das hat die Anwältin nun beschlossen ?

Antwort von mf4 am 11.01.2013, 16:04 Uhr

Ein Titel wird aber nicht immer zu Geld. In 30 Jahren nutzt dem Kind aber der Unterhalt wenig, wenn es den jetzt braucht.
Umgang wird gestrichen und das alleinige SR hast du quasi auch schon in der Tasche... wow du musst einen Staranwalt haben.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das hat die Anwältin nun beschlossen ?

Antwort von Birgit22 am 11.01.2013, 16:07 Uhr

Gibts den Titel schon ?
Von wem ?

Ich habe seit mehr als 10 Jahren einen Titel, und mit dem kann und konnte ich mir den Allerwertesten abwischen !
Inzwischen ist der KV arbeitslos, ich werde wohl noch ein Jahr den herabgesetzten Unterhaalt bekommen, dann rutschter ins Harzt 4, und ich gehe um das Geld wieder reinzuholen Zeitungen austragen.

SO nämlich sieht die bittere Realität aus.
Was den Umgang betrifft, ist da Kindeswohl in Eurem Fall wohl lange nicht gefährdet. Auf Aussetzung brauchst Du also nicht zu hoffen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das hat die Anwältin nun beschlossen ?

Antwort von kravallie am 11.01.2013, 16:07 Uhr

ich glaube auch nicht, daß sich ein mann wie dieser zu sein scheint, sich von einem anwaltsbrief beeindrucken läßt....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sooo heute bei der anwältin

Antwort von Sternenschnuppe am 11.01.2013, 16:18 Uhr

Also den Titel gibt es noch nicht und die Anwältin sagt Du kannst einfach den Umgang aussetzen ?

Nennt sich dann Umgangsverweigerung, sofern das kein Richter beschliesst , mindestens aber das Jugendamt dies befürwortet.

Mal ein paar Fragen

Was sagt denn das Jugendamt dazu ? Was hast Du versucht um das mit dem Vater zu klären was Dir missfällt ?
Kannst Du nachweisen was Du sagst ?

Also nicht hier, aber vor Gericht ?
Und hast Du Klage eingereicht auf Umgangsaussetzung ?

Hast Du eine Beistandschaft die die Finanzen des Vaters geprüft hat ?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wenn die Anwältin das wirklich ALLES so gesagt haben sollte...

Antwort von Ralph am 11.01.2013, 19:28 Uhr

... plädiere ich dringend für einen Anwaltswechsel, denn dann bist Du an eine Knalltüte geraten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: sooo heute bei der anwältin

Antwort von Mutti32 am 14.01.2013, 15:14 Uhr

Hallo @all - Thema Unterhalt - und Titel hab ich auch mal was neues aktuelle beizutragen...
mein Ex und der tolle KV meines Sohnes hat sich bisher auch 2 1/2 Jahre erfolgreich um den Unterhalt gedrückt.
Selbst der Titel, sowie mehrere Pfändungen und eine Anzeige bei der Polizei haben nichts gebrach - er hat alles nur belächelt...
DANN hat mir mein Anwalt aber etwas anderes geraten - und zwar haben wir die Großeltern aufgefordert den Unterhalt zu zahlen.
Die kommen ja in der Rangfolge danach dran.
d.h. meine Eltern sowie auch die Eltern vom KV wurden angeschrieben - alle sollten Ihr Einkommen und ihre Vermögensverhältnisse offen legen.
Da ich ja weiss das die Eltern meines EX sehr viel Vermögen und auch Einkommen haben, fand mein Anwalt das ganz praktikabel...
und siehe da was soll ich euch sagen - das hat gewirkt.
Die Eltern vom KV wollten nichts offen legen - sondern zahlen jetzt seit Dezember den vollen Unterhalt für meine Sohn :-)

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.