Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ivette am 17.02.2016, 8:58 Uhr

Bitte um eure Erfahrungen

So ganz habe ich das jetzt nicht verstanden.

Es gab schon festgelegte Umgangstermin vom Gericht und Jugendamt, welche der Kindesvater nicht wahrgenommen hat? Und jetzt zieht er vor Gericht, um einen 14-tägigen Umgang einzuklagen?

 
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