Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 14.06.2015, 10:32 Uhr

Bildungs- und Teilhabe Paket

Ähm nein, das kann auch nicht richtig sein... denn das was das Kind ja zuviel an "Einkommen" hat, müssen sie immerhin als Mietanteil zahlen... im Endeffekt seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft... auf jedenfall Widerspruch einlegen

 
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