Hallo, ich habe für meine beiden Mäuse einen Antrag aus dem Bildungs-und Teilhabepaket gestellt bezüglich der Kostenübernahme Sportverein. Leider wurde dieser nun abgelehnt. Hintergrund, ich beziehe ergänzend Hartz 4, aber nur für mich. Die Kinder bekommen Unterhalt vom Vater (jeweils 250 Euro) und Kindergeld, damit ist deren Bedarf abgedeckt. Was über dem Hartz 4 Bedarf (zzgl. Freibetrag wg. Berufstätigkeit) wird mir aber vom Bedarf abgezogen, da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft sind. Also habe ich im Endeffekt auch nicht mehr Geld für die Kinder zur Verfügung, wie wenn sie keinen Unterhalt bekämen und sie in Hartz 4 fallen würden. aber dann hätten sie Anrecht auf Bildung und Teilhabe. Das kann doch nicht richtig sein, oder?
von Jadannebenneuernick am 13.06.2015, 13:30