Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von riut46 am 19.02.2006, 0:45 Uhr

Besuchsrecht Er trinkt dann übermäßig Alkohol

Umgang kann nur stattfinden, wenn der Umgangsberechtigte absolut nüchtern ist!!!

Umgang haben meine Kinder nur in meinem Beisein, Freitags 3 Stunden.
Seit einem derartigen Vorfall, sie hatte vergessen das unser Sohn bei ihr war, leben meine jüngsten bei mir.

Wende dich umgehend an das JA oder einen Rechtsanwalt, denn so etwas darf nicht vorkommen. Ich wünsche dir viel Kraft dazu.

Roland

 
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