Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 24.06.2010, 23:39 Uhr

Berechnung...

Hallo

das wird so gerechnet:

Unterhaltsberechtigte sind alle, denen grundsätzlich Unterhalt zusteht.
Also ejtzt dann bald die 4 Kinder und die neue Mama.
= 5 Unterhaltsberechtigte.
Ob für die Neu-Mama tatsächlich am Ende des Lohnes noch Unterhalt übrig bleibt ist erst mal wurscht.

Grundsätzlich ist die Tabelle für ca. 3 Unterhaltsberechtigte ausgelegt.
Beispiel: Bei einem Netto X.XXX,- wird bei 3 Unterhaltsberechtigten eben genau die Zeile festgelegt, in der sein bereinigtes Netto liegt.
So, und dann nach rechts solange rutschen, bis man in der passenden Altersspalte der Kinder angekommen ist.

Sind es weniger Unterhaltsberechtigte: dann rutscht man 0,5 bis 1 Spalte tiefer = höherer Unterhalt.

Sind mehr als 3 Unterhaltsberechtigte da, dann rutscht man eben pro Person mehr, 0,5 bis 1 Spalte nach oben = weniger Unterhalt.

"0,5 bis 1 Spalte" deshalb, weil es hierzu keine ganz klare Rechtssprechung gibt.

Hilft das?

Viel Grüße

Désirée

 
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