Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Snuey am 22.08.2011, 10:01 Uhr

Beihilfe

Hallo!!
Ich habe folgendes Problem:
Noch bin ich nicht geschieden, aber alleinerz. Mutter von 2 Kindern. Mein Mann ist beihilfeberechtigt und ich in naher Zukunft auch. Wenn ich die 70% der Beihilfe bekomme und er somit die 50%, weil die Kinder nicht mehr über ihn laufen, möchte er von mir einen finanziellen Ausgleich für die "Schlechterstellung". Es könne nicht sein, dass er an mich die Krankenkassenbeiträge für die Kinder überweise und zudem noch schlechter gestellt sei (da er sich zu 50% selbst versichern muss).
Ist diese Forderung gerechtfertigt??

Vielen Dank!!

 
10 Antworten:

Re: Beihilfe

Antwort von muddelkuddel am 22.08.2011, 11:27 Uhr

ich denke, dass ist sein problem, dass er in die 50% rutscht, wenn er die kinder nicht mehr hat...

wenn er aber die krankenkasse bezahlt, wäre es wahrscheinlich von dir kulanz, ihm einen ausgleich zu verschaffen -

denn er zahlt ja dann:
50% PKV für sich
jeweils 20% PKV für die Kinder,

während du nur 30 % PKV zahlst, eben weil die Kinder über dich laufen---

diese rechnung erhebt aber keinen anspruch auf richtigkeit :-)

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beihilfe

Antwort von Snuey am 22.08.2011, 15:43 Uhr

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Da wir uns nicht gerade "grün" sind, geht es nur noch darum: Wer MUSS etwas machen...Paragraphen etc. Er hat einen Anwalt, ich leider nicht. Daher suche ich überall nach handfesten Infos. Beim LBV können sie mir auch nichts dazu sagen.
Dass ich die Kids nehme, stört ihn auch nicht weiter. Er will halt nur Geld aufgrund seiner Benachteiligung.
Ich bin froh, wenn das ganze endlich über mich läuft, denn ich sehe keine Belege über Erstattungen, laufe über ein Jahr hinter bereits gezahlten Rechnungen her...und soll einfach glauben, dass etwas nicht erstattet wurde. Dann sind Rezepte verschwunden!!
Wenn du was neues hörst, meld dich


Lieben Gruß

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beihilfe

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.08.2011, 15:53 Uhr

Und warum hast Du keinen Anwalt? Wenn die Scheidung nicht einvernehmlich ist - und das scheint sie ja nicht zu sein - würde ich NIE NIE NIE auf einen Anwalt verzichten. Öhmm, ja, eigentlich würde ich so oder so NIE auf einen Anwalt verzichten. Einfach weil ich das Gefühl haben möchte, WENN ich auf irgendwas verzichte, was mir zusteht, das freiwillig zu tun - und nicht weil ich mich auf Informationen aus dem Netz verlassen habe, die sich im Nachhinein dann doch mal als falsch herausstellen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beihilfe

Antwort von Snuey am 22.08.2011, 16:13 Uhr

Ja, du hast recht! Nur bekomme ich keine Prozesskostenhilfe und ich weiß nicht, wie teuer das alles wird...
Ich überlege aber schon, dass ich einen nehmen werde...muss ich wohl!
Da wir einen notariellen Vertrag haben, in dem alles weitere geregelt ist (war auch teuer, dann das Austragen von ihm aus dem Grundbuch, Hausrat auszahlen etc.), ist das Krankenkassenproblem eigentlich das einzige, was noch zu regeln ist.
Ich suche einfach nach irgendeinem Paragraphen, der klar sagt, wie unser Problem generell gehandhabt wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beihilfe

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.08.2011, 17:39 Uhr

Hattest Du denn einen Anwalt, der Dich bezüglich des Notarvertrages beraten hat? Also jemanden, den DU beauftragt hast? Dann frag den doch noch wegen der Beihilfe - so eine kurze Rechtsberatung kann ja nicht die Welt kosten. Auf jeden Fall ist es billiger, als jahrelang etwas zu bezahlen, was Du nicht bezahlen mußt.

Ansonsten bieten diverse Institutionen auch günstige oder sogar kostenlose Rechtsberatung. Hier in München zum Beispiel der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), aber auch die Caritas.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beihilfe

Antwort von dieElle am 22.08.2011, 17:48 Uhr

Für mich wäre logisch, wenn Du den Beitrag für die Kinder zahlst (weil bei Dir lebend) und der Kindsvater ganz normal den Unterhalt für seine Kinder.
So kann keiner keinem was.
Ggf. noch mal den UH vom Anwalt überprüfen oder neu berechnen lassen (unter Berücksichtigung sämtlicher Krankenversicherungsbeiträgen).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beihilfe

Antwort von Snuey am 22.08.2011, 18:13 Uhr

Wir hatten eine gemeinsame Rechtschutz, die lief aber über ihn. Den Anwalt hat er sich genommen. Den Vertrag hat dieser Anwalt aufgesetzt und der ist dann vom Notar beglaubigt worden.
Da ging es um Sachen, die eindeutig sind und die man durchblicken konnte.
Denke, ich muss mir wirklich einen suchen...
@ dieElle: er ist verpflichtet, die Krankenkasse der Kids zu zahlen (gehört mit zur Unterhaltspflicht).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beihilfe

Antwort von muddelkuddel am 22.08.2011, 20:08 Uhr

also, in dem fall würde ich auch einen anwalt nehmen.

was den fall angeht: kannst du nicht mal bei ner gewerkschaft nachfragen (lehrer haben die GEW, die beihilferechtssicher ist)

ansonsten: wenn er die kinder eben nicht hat (beihilfeberechtigung ist ja an die haushaltsangehörigkeit gekoppelt), hat er meiner meinung nach pechgehabt, wenn er dann runtergestuft wird.

dass er die PKV bezahlt (bezahlen muss) tut dann nichts zur sache. denn die wird ja wahrscheinlich mit dem unterhalt verrechnet. das er beihilfe-nachteile hat, werden ja nicht die einzigen sein, es kommen noch steurliche und sonstige auf ihn zu :-)

außerdem hast DU den "nachteil" eines höheren betreuungsaufwands, den verwaltungskram zum einreichen etc... also lass dich icht unter druck setzen sondern vernünftig beraten

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beihilfe

Antwort von Vonny+5Kids am 23.08.2011, 10:44 Uhr

Also Ahnung habe ich keine, aber ich finde es dreist von ihm zu verlangen, daß DU die Differnez zahlen sollst, um die er nun schlechter gestellt wurde. Man bedenke mal, daß er nun in die Steuerklasse 1 rutscht, was netto ebenfalls weniger Geld bedeutet. Sollst Du dafür auch aufkommen. Ach und überhaupt: Bist Du alleine schuld daran, daß Ihr Euch getrennt habt? Wo lebt der Mann denn bittesehr? Vielleicht sollte er mal aufwachen und auch raffen, daß Trennungen gute und schlechte Seiten haben.

Liebe Grüße,

Vonny

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Beihilfe

Antwort von Snuey am 23.08.2011, 14:05 Uhr

Danke an alle, die mir geantwortet haben!! Das baut wirklich auf!!
Ich habe gestern im Netz ein Fallbeispiel gefunden und die Antwort eines Anwalts dazu. Wie es aussieht, fallen zum Zeitpunkt der Scheidung BEIDE auf 50% zurück und es wird komplett neu beschlossen, wer die 70 bekommt! Das ist dann auf IMMER so festgelegt. Jetzt hoffe ich nur, dass die Scheidung nach dem 1.11. ist, denn vorher bin ich noch keine Referendarin und auch nicht beihilfeberechtigt.
Mein Mann und ich sind übrigens im Streit auseinander (reden nicht). Hab nach 10 Jahren Ehe jemand anders kennengelernt!!

Wenn jemand wissen möchte, wie es ausgegangen ist, dann einfach melden. Im November weiss ich dann bescheid...Mal sehen, was von ihm noch kommt und ob ich den Anwalt brauche!

Bin jetzt erstmal 2 Wo mit den Kids weg!

Alles Liebe

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.