Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 23.04.2014, 14:02 Uhr

Auch eine Frage zum Kindergeldzuschlag. Zählt Umgangskind ?

Kinderzuschlag kann nur für Kinder beantragt werden, die im Haushalt leben. Das Umgangskind zählt also nicht.

Sollte ergänzendes H4 möglich sein, würde das Umgangskind tatsächlich 8 Tage im Monat plus jeweils die halben Ferien zählen.

Das muss man m.E. sehr genau durch rechnen.

 
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