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Geschrieben von twohearts am 06.08.2009, 9:21 Uhr

anrechenbares Einkommen und Kindsunterhalt/UVG

Sue, nee, ich habe diesen Wisch nimmer ... aber habe mir die KiGa-Gebührensatzung im INet gezogen.

Ich hab den Gebühren-Nachforderungsbescheid vorletzte Woche völlig unvorbereitet bekommen und um Zusendung einer aufgeschlüsselten Berechnung meines anrechenbaren Einkommens gebeten.

Diese hab ich inzwischen erhalten und nun zweifelte ich eben an der Richtigkeit, daß der Kindsunterhalt auf MEIN Einkommen angerechnet werden darf.

Wenn der Kindsunterhalt (meine Mücke bekam 2006 von Jan bis März noch Unterhalt, ab April dann UVG) auf mein "anrechenbares Einkommen" draufgeschlagen werden kann, erreiche ich mehr als 15.000€ Einkommen und muß nachzahlen, wenn nicht, bleibe ich unter dieser Grenze und bin gebührenbefreit.

Es geht also schon "um was" ... denn ich kann mir verständlicherweise keine mehrfach dreistellige Summe eben mal schnell aus den Rippen schnitzen.

 
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