Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 24.07.2012, 22:38 Uhr

Absolut korrekt...

So und nicht anders muß es laufen. Ausnahme: Du hast einen eigenen sozialversicherungspflichtigen Job, dann bist Du über Deinen Job pflichtversichert, und was die Kinder angeht, müßte man sehen. In der Regel sind sie beim Besserverdienenden familienversichert. Seid Ihr beide in derselben Krankenversicherung, ist es schnuppe.

Viele Grüße
Snoopy

 
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