Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 27.04.2015, 14:16 Uhr

Aber das ist ja auch irgendwie schräg

Aber faß mal einem nackten Mann in die Tasche. Wenn der Arbeitgeber des Au Pairs das nicht zahlen kann, dann bleibt der Staat doch auf den Kosten sitzen. Es wird ja keiner dem einem armen, kranken Baby das Beatmungsgerät abstellen oder die Mutter des Würmchens mit offener Kaiserschnittnarbe rumlaufen lassen, nur weil die arbeitgebende Familie kein pfändbares Einkommen hat.

Und umgekehrt: Auch wir mußten unterschreiben, daß wir für diese eingeladenen Verwandten "einstehen". Okay, Krankheiten waren abgedeckt, aber die hätten uns finanziell richtig ruinieren können, wenn aus irgendeinem Grund eine Abschiebung nötig geworden wäre (zum Beispiel, wenn meine Schwiegermutter eine Bank ausgeraubt hätte *gg*.)

Mir entzieht sich immer noch die Logik hinter der Prioritätensetzung - also daß der Staat mich eher schützen will vor Ansprüchen, die durch meine Verwandten entstehen, als vor Ansprüchen, die durch eine (letzendlich) Fremde entstehen. Aber gut, ich muß es nicht verstehen. Ich wundere mich halt nur....

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.