Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von krümel und murmel am 04.02.2009, 12:41 Uhr

aber Ralph, was ich nicht versteh

ich habe meinen sachbearbeiter mal gefragt wie das läuft und der sagte mir, das ich auf keinen fall in vorleistung gehen darf.
Wenn es aber jetzt heisst das das zu Schuljahresbeginn gezahlt wird muss ich doch in vorleistung gehen. ich kann doch den schulranzen bspw nicht erst am schulanfang kaufen
und die schulbücher müssen doch auch vorher bezahlt werden.
in vorleistung gehen und die quittungen aufheben oder wirklich erstmal abwarten bis auch die letzten feinheiten geklärt sind?

viele grüße

 
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