Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Joni76 am 26.06.2008, 19:05 Uhr

AHHHH- (sorry-lang)

Hihi, das stell ich mir grad bildlich vor . Bei mir wars damals so, dass mein Vertrag 3 Wochen vorm Mutterschutz abgelaufen ist. Soweit ich weiß, bekommt man in der Elternzeit ALG II und danach, wenn man wieder arbeitssuchend gemeldet ist, ALG I. Vorausgesetzt natürlich, man hat Anspruch darauf. Wenn nicht, dann bleibts bei ALG II. An Deiner Stelle würde ich zuerst mal zur ARGE gehen und mich erkundigen. Die dürften zuständig sein. Zumindest isses hiern in Bayern so.

 
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