Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Milia80 am 29.10.2012, 11:53 Uhr

60 km sind eine ganze Menge

wenn man bedenkt dass der kv das kind mindestens jede 2.nacht in den schlafbegleitet.

wie soll dasbei 60 km gehen, der mann arbeitet bis 16/17 uhr, dann ist feierabendverkehr und die fahrtkann gut und gerne mindestens 1 stunde dauern.

das geht gar nicht und erst recht nicht wenne s um einen mann und nicht um arbeit geht.

so lange sind sie ja ncihtmal zusammen...
und was ist mit dem studium wenn sie umzieht??

ich würde als erstes gsr beantragen und zwar schnell-falls er es nicht hat- und auf jeden fall zum ja und zum anwalt.

sieht er sie zusätzlich noch am we über nacht bei sich?

wenn man mobil ist und das kind eh nur alle 2 we hat dann würde ich die 60 km auch nicht so eng sehen aber in o.g. situation und bei dem beweggrund geht es für mich nicht.

 
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