Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von geiz_ist_geil am 07.01.2009, 12:35 Uhr

@+emfut+

Also das der AZUBI seine Geschwister mit finazieren muss, würde ich mal bezweifeln da seine Ausbildungsvergütung ja viel zu gering ist, so dass er selbst noch Unterhaltsansprüche hat. Mit berechnet werden muss er aber doch insofern, bei der Miete? Mein Bekannter kann sich ja keine günstigere kleinere Wohnung nehmen (hat jetzt nur 2 zimmer) solange sein Großer bei ihm lebt und eigentlich ist die wohnung ja so auch schon zu klein, da er die beiden kleinsten Kinder oft am wochenende bei sich hat, die müssen dann mit im Wohnzimmer schlafen, oder falls der Große mal außer Haus ist in seinem Zimmer. Sind ja auch keine vernünftigen Zustände.

Seine Große Tochter (volljährig) die noch Schülerin ist, müsste aber um Unterhalt zu bekommen, diesen erstmal einfordern, wenn ich das richtig verstanden habe und dann von beiden Elternteilen?

Hmm, ich glaub ich schick ihn mal lieber zum Anwalt um da ne Berechnung durchführen zu lassen, vermute mal fast das die beiden kleinen weiterhin UHV bekommen werden.

 
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