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Geschrieben von ursel am 23.09.2016, 9:56 Uhr

Zahnkronen Heil- und Kostenplan... und nun?

wenn man ein Härtefall ist bekommt man den doppelten Festzuschuß. Es ist aber unwahrscheinlichlich, dass dieser doppelte Festzuschuß die gesamten Kosten des Heil-und Kostenplanes ausmachen. Die liegen je nach Versorgung individuell unterschiedlich doch eigentlich immer höher. Das war früher anders, als die Kostenbeteiligung z.b. 60% der Gesamtkosten ausmachte. Nun sind die Gesamtkosten unwichtig, der Zahnarzt kann im Gegensatz zu früher verlangen, was er will, der Patient ist aus diesem Schutz von vertraglich vereinbarten Sätzen draußen und zahlt entsprechend mehr drauf.

 
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