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von dhana  am 08.04.2015, 14:38 Uhr

Wohnanlage hört sich groß an

Hallo,

ich tippe mal es geht darum um unbefugtes Befahren, bzw. Parkens im Hof zu verhindern.
Und das darf die Hausverwaltung - solange es nicht verhindert das du als Fußgänger überhaupt in den Hof kommst, können sie schon die Zufahrt nur denen ermöglichen, die auch dafür zahlen/einen Parkplatz mieten.

Gruß Dhana

 
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