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Geschrieben von desireekk am 03.01.2015, 19:15 Uhr

Weihnachtsgeld anteilig hat da schon mal jemand etwas gehört ?

Ich wuerde den alten AG anschreiben und darauf hinweisen, dass anscheinend das anteil. Weihnachtsgeld vergessen wurde zu ueberweisen.
Nach dem Gleicheitsgrundsatz muesste er das naemlich tun, es sei denn er kann nachweisen, dass Dein bisheriges Weihnachtsgeld aus ganz anderen Gruenden als des des Kollegen bezahlt wurde.

Ich wuerde mit einem Schriftwechsel von 2-3 Briefen rechnen.
Ob es sich fuer dich "rechnet" Weiss ich nicht :-)

Gruss

Desiree

 
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