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Geschrieben von Badefrosch am 03.01.2015, 18:28 Uhr

Weihnachtsgeld anteilig hat da schon mal jemand etwas gehört ?

Also ich kenne es auch nur so, dass man Weihnachtsgeld das erste Mal dann bekommt, wenn man 6 Monate dabei ist, also erst in 2015.


Und das bei Kündigung kenne ich auch nur, wenn man bis 30.03. des Folgejahres im Betrieb ist, sonst muss man zurückzahlen.


Allerdings siegt manchmal auch Frechheit.
Und der Kollege denke ich hat einfach Glück gehabt.
Das Weihnachtsgeld zu zahlen ist für den Arbeitgeber meiner Meinung nach billiger als die Gerichtskosten.

 
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