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Geschrieben von Chrissie3 am 29.08.2013, 16:33 Uhr

Was würdet ihr tun?

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Du nicht die Rechnung, sondern einen Auftrag unterschrieben hast, oder? Dann hast Du bzw. der Vermieter ja mit dem Hinweis auf die vermeintlich zu hohe Rechnung nur einen Teil bezahlt, wonach danach erstmal Ruhe war, oder kam da noch etwas?

Also, auf die Ferne ist die rechtliche Situation nicht zu beurteilen, aber so einfach wie Euer RA sagt, ihr müsstet zahlen, erscheint es m. E. nicht.

Zunächst mal scheint ja noch nicht einmal klar zu sein, wer der Schuldner tatsächlich ist. Wenn ihr das sein solltet, ist auch nicht klar, ob der Betrag nicht Wucher ist, was bei einem vierstelligen Betrag durchaus sein KÖNNTE.

Wenn Du Rechtschutz für die Angelegenheit hast, würde ich die Sache auf jeden Fall "aussitzen", aber den Anwalt wechseln. Denn wenn der schon so eine eindeutige Meinung hat, dann wird er sich wohl nicht große Mühe geben, Argumente für Euch zu finden.

Ein Gerichtsstreit kann sich schon deshalb lohnen, weil es meistens in solchen Fällen auf einen Vergleich hinausläuft. Und dadurch kann sich die Summe etwas reduzieren, selbst wenn die Rechnung an Euch berechtigt sein sollte.

Ob Du danach etwas vom Vermieter zurückholst (falls Du zur Zahlung verurteilt werden solltest) kannst Du dann immer noch entscheiden. Bis dahin ist etliche Zeit vergangen und vielleicht hast Du in der Zwischenzeit bereits eine andere Bleibe gefunden und es fällt Dir leichter, den Vermieter in Anspruch zu nehmen)

Viel Erfolg und viele Grüße
Chrissie

 
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