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Geschrieben von Ebba am 30.05.2014, 9:05 Uhr

was SEAGLD schreibt stimmt ...

... im wesentlichen so auch für zB NRW.
Eine Ausnahme besteht beispielsweise dann, wenn eine Einfriedung ortsunüblich ist.
(§§ 32-39 NachbG NRW)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=4&ugl_nr=40&bes_id=3493 &aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det301135

 
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