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Geschrieben von lastunicorn am 29.05.2014, 13:45 Uhr

Das ist Quatsch... Rechtlich betrachtet muss jeder immer noch dafür sorgen, dass

die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wird.

Zitat: "Nach der neueren Rechtsprechung bedürfen Kleinkinder ständiger Aufsicht, so dass ein Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer in der Regel nicht mit einem Aufsichtsversagen des Aufsichtspflichtigen rechnen muss. Hier ist jedoch zu beachten, dass dies keine feststehende Rechtsprechung ist. Im Einzelfall kann es daher immer noch zu einer Haftung eines Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer kommen. Selbst wenn der Gartenteich-, Regentonnen- oder Poolbesitzer haftpflichtversichert ist, kann es unter Umständen zu einer Haftung kommen. Nämlich in den Fällen, in denen die Haftpflichtversicherung von ihrer Leistungspflicht aufgrund eines grob fahrlässigen Verhaltens des Verkehrssicherungspflichtigen befreit ist. Seien Sie daher immer sehr umsichtig, wenn es um die Verkehrssicherungspflicht bzgl. Ihres Gartenteiches, Ihrer Regentonne oder Ihres Pools geht!"

http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm

Also von "moralischer Verantwortung" etc. zu sprechen, hilft nicht weiter. Und mal ganz ehrlich: sich hinter irgendeiner juristischen Spitzfindigkeit zu verstecken ist hirnlos, denn es geht um die Gefahr, dass Kleinkinder einer realen Ertrinkungsgefahr ausgesetzt sind. Da steht der eigene persönliche Spaß eben nicht an erster Stelle, sondern eine ECHT empfundene und praktizierte Verantwortung. Selbst ein kleiner Zaun wird da nicht ausreichen, wenn er von Kindern leicht zu überklettern ist...

 
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