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Geschrieben von lastunicorn am 29.05.2014, 18:48 Uhr

Jeder, der Gefahren in seinem Garten beherbergt

Hast du einen bissigen, großen Hund, der leicht über einen kleinen Zaun springt, der nach dem geltenden Nachbarschaftsrecht gebaut wurde, musst du den Zaun auf deine Kosten erhöhen. Wenn du dir den Luxus einer für Kleinkinder gefährlichen Gefahrenquelle wie einen Pool oder einen Gartenteich gönnst, musst du ihn eben auch mit einem entsprechenden Zaun sichern. Daran ändert auch die Aufsichtspflicht nichts...

 
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