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Geschrieben von Reni+Lena am 30.05.2014, 9:48 Uhr

Stimmt nicht

nein, bin ich nicht. Wie kommst du da drauf ???
. Du neuere Rechtsprechung ist sogar so, dass die Gartenbesitzer kaum mehr haften sondern die Aufsichtspflicht der Eltern herangezogen wird.
Wir waren im Mai erst wegen einer anderen Sache beim Rechtsanwalt und haben uns bzgl des pools erkundigt.
Da gibt es ganz eindeutige Rechtsprechungen und Gesetze.
Klare Abgrenzung die nicht versperrt sein usw. Wenn ein Kind einfach reingeht oder drüberklettert betritt es das Grundstück widerrechtlich und die Eltern haben die Aufsichtspflicht verletzt.
Kann ja auch nicht sein, dass ich in meinem eigenen Garten alles wergräumen muss weil irgendso ein Nachbarsbalg einfach reinlatscht.
Wenn der die Rutsche oder Schaukel benutzt, runterknallt und sich den hals bricht ist es ja auch nichts anderes. Soll jetzt jeder der eine schaukel im Garten hat die umzäunen????

 
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