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Geschrieben von IngeA am 05.05.2019, 6:29 Uhr

Verhalten bei Gewaltverbrechen

Nein, nicht eindeutig. Weil später durch eine Zeugin ein zweiter möglicher Täter ins Spiel gebracht wurde, der dem ersten sehr ähnlich sieht.

Und Zeugenschutz ist auch so ne Sache. Wenn der Rest der Bande noch frei rum läuft. Und man weiß oft nicht mal wer alles dazu gehört...

Was ich nur nicht verstehe: Auch die bloße Beteiligung an einer Schlägerei ist strafbar, wenn diese zur Tod oder schwerer Körperverletzung geführt hat.
Warum wurde das nicht angewandt? Ich dachte es war eine ganze Gruppe die angegriffen hat, oder habe ich da was falsch mitbekommen?

LG Inge

 
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