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Geschrieben von shinead am 19.02.2013, 13:53 Uhr

Trampolin im Garten

Wenn ihr einen Garten in einer Kleingartenanlage habt, dann unterliegt ihr deren Schrebergartenordnung.
In dieser Ordnung kann festgelegt werden welche Dinge im Garten aufgebaut werden können (also z.b. ist ein Kinderplanschbecken ok, ein Pool nicht.) Die Ordnung habt ihr mit Unterschrift unter den Vertrag akzeptiert.

Wenn ihr dort nichts bezüglich Spielgeräten findet, dann frag' beim Vorstand noch mal nach, auf welchen Absatz in der Ordnung er sich da beruft.

Im Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass mindestens 1/3 der Gesamtfläche des Gartens als Anbaufläche für Obst und Gemüse genutzt werden muss (siehe BGH 17.6.2004 - III ZR 281/03).
Zu Spielgeräten steht dort nichts.

 
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