Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Petra28 am 21.05.2010, 13:25 Uhr

Thüringen schafft 2 Feiertage ab

Laut Wiki galten diese Tage arbeitsrechtlich sowieso noch nie als Feiertage:

"Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. In §2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Land Brandenburg werden sie zwar als Feiertage genannt, da aber auch dort die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind (vgl. ArbZG §§ 9–11[13]), hat diese zusätzliche Erwähnung keine Konsequenzen auf den Status dieser Tage, insbesondere auch nicht bei der Berechnung von Löhnen oder Feiertagszuschlägen. Alle anderen Länder führen Oster- und Pfingstsonntag erst gar nicht als Feiertage auf."

Und nun?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.