Geschrieben von Petra28 am 21.05.2010, 13:25 Uhr |
Thüringen schafft 2 Feiertage ab
Laut Wiki galten diese Tage arbeitsrechtlich sowieso noch nie als Feiertage:
"Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. In §2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Land Brandenburg werden sie zwar als Feiertage genannt, da aber auch dort die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind (vgl. ArbZG §§ 9–11[13]), hat diese zusätzliche Erwähnung keine Konsequenzen auf den Status dieser Tage, insbesondere auch nicht bei der Berechnung von Löhnen oder Feiertagszuschlägen. Alle anderen Länder führen Oster- und Pfingstsonntag erst gar nicht als Feiertage auf."
Und nun?
- Thüringen schafft 2 Feiertage ab - Patti1977 21.05.10, 13:00
- Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab - nicosma 21.05.10, 13:04
- Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab - Petra28 21.05.10, 13:25
- Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab - Patti1977 21.05.10, 13:29
- Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab - Petra28 21.05.10, 16:38
- Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab - Patti1977 21.05.10, 13:29
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