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Geschrieben von Patti1977 am 21.05.2010, 13:00 Uhr

Thüringen schafft 2 Feiertage ab

Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten nicht mehr als Feiertag sondern als Sonntag. Damit sind nicht mehr die Feiertagszuschläge zu zahlen sondern nur noch die Sonntagszuschläge. Supi oder?

lg

 
4 Antworten:

Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab

Antwort von nicosma am 21.05.2010, 13:04 Uhr

darf man einfach kirchliche Feiertage abändern??

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Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab

Antwort von Petra28 am 21.05.2010, 13:25 Uhr

Laut Wiki galten diese Tage arbeitsrechtlich sowieso noch nie als Feiertage:

"Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. In §2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Land Brandenburg werden sie zwar als Feiertage genannt, da aber auch dort die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind (vgl. ArbZG §§ 9–11[13]), hat diese zusätzliche Erwähnung keine Konsequenzen auf den Status dieser Tage, insbesondere auch nicht bei der Berechnung von Löhnen oder Feiertagszuschlägen. Alle anderen Länder führen Oster- und Pfingstsonntag erst gar nicht als Feiertage auf."

Und nun?

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Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab

Antwort von Patti1977 am 21.05.2010, 13:29 Uhr

Bisher wurde für die beiden Tage jedoch Feiertagszuschlag gezahlt, von nun an nur noch Sonntagzuschlag. Betrifft Betrieb meiner Mutter, da sind die Zuschläge unterschiedlich gewesen.

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Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab

Antwort von Petra28 am 21.05.2010, 16:38 Uhr

So wie ich das verstehe, hätten bisher auch keine Feiertagszuschläge bezahlt werden müssen, da diese Tage arbeitsrechtlich nirgends als Feiertage "definiert" waren...

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