Geschrieben von Patti1977 am 21.05.2010, 13:00 Uhr |
Thüringen schafft 2 Feiertage ab
Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten nicht mehr als Feiertag sondern als Sonntag. Damit sind nicht mehr die Feiertagszuschläge zu zahlen sondern nur noch die Sonntagszuschläge. Supi oder?
lg
Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab
Antwort von nicosma am 21.05.2010, 13:04 Uhr
darf man einfach kirchliche Feiertage abändern??
Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab
Antwort von Petra28 am 21.05.2010, 13:25 Uhr
Laut Wiki galten diese Tage arbeitsrechtlich sowieso noch nie als Feiertage:
"Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen. In §2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Land Brandenburg werden sie zwar als Feiertage genannt, da aber auch dort die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind (vgl. ArbZG §§ 9–11[13]), hat diese zusätzliche Erwähnung keine Konsequenzen auf den Status dieser Tage, insbesondere auch nicht bei der Berechnung von Löhnen oder Feiertagszuschlägen. Alle anderen Länder führen Oster- und Pfingstsonntag erst gar nicht als Feiertage auf."
Und nun?
Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab
Antwort von Patti1977 am 21.05.2010, 13:29 Uhr
Bisher wurde für die beiden Tage jedoch Feiertagszuschlag gezahlt, von nun an nur noch Sonntagzuschlag. Betrifft Betrieb meiner Mutter, da sind die Zuschläge unterschiedlich gewesen.
Re: Thüringen schafft 2 Feiertage ab
Antwort von Petra28 am 21.05.2010, 16:38 Uhr
So wie ich das verstehe, hätten bisher auch keine Feiertagszuschläge bezahlt werden müssen, da diese Tage arbeitsrechtlich nirgends als Feiertage "definiert" waren...
Trash - gntm
Festhalten, mädels
Juhu, die Sonne hat das Sauerland gefunden :)
An alle die sich mit Brustkrebs auskennen :(
Tegut
Klavierunterricht teuer? Welches Instrument dann?
Wie viel kostet bei euch der eintritt ins freibad?
Es Regnet bei uns
Ameisenplage plötzlich in der Küche:-( weiß wer einen Rat?