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Geschrieben von Ebba am 10.06.2015, 9:57 Uhr

Teilkonferenz Schule

Ich bin Eltervertreterin der Teilkonferenz Ordnungsmaßnahmen an einer Schule in NRW.
Die Konferenz besteht aus dem Direktor und einigen Lehrern sowie, sofern die Eltern des betroffenen Kindes einversta sind aus Eltern- und Schülervertreter.
Hier sind Konferenzen an denen ich teilgenommen habe so strukturiert, dass zunächst einmal der Schüler bzw auch seine Eltern Gelegenheit haben zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Mitglieder der Konferenz - selbstverständlich auch der Elternvertreter- haben die Möglichkeit Fragen zu stellen. Ich habe diese Möglichkeit auch immer genutzt um mir ein eigenes Bild vom Schüler und Sachverhalt zu machen. Anschließend werden der Schüler und seine Begleitung entlassen und die Mitglieder der Konferenz diskutieren über eine angemessene Ordnungsmaßnahme. Hier beinhaltet die Einladung an den Schüler/seine Eltern immer schon die "Androhung" einer konkreten Maßnahme. Selbstverständlich hast du als Elternvertreter in der Diskussion das Recht die Angemessenheit dieser Maßnahme zu bewerten und in Frage zu stellen. Das muss nicht in gesetzten Worten passieren. Du wirst feststellen, dass die übrigen Mitglieder der Konferenz dir da wenig bis nichts voraus haben, also nur keine Scheu.
Wenn du dich gut vorbereiten willst, dann schau dir mal die einschlägigen §§ zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen des SchulG deines Bundeslandes an und google nach Entscheidungen zum Vorwurf (oder vergleichbaren), der dem betroffenen Schüler gemacht wird um mal ein Gespür dafür zu bekommen, was angemessen sein könnte.

Die Konferenz endet dann mit einer Abstimmung über die beabsichtigte(n Entscheidung(en). Bei Stimmgleichheit entscheidet der Direktor.

 
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