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Geschrieben von Casper93 am 12.12.2015, 12:18 Uhr

TVÖD Minijob

Probier mal ne von Haufe.de jedenfalls ist das zuverlässige Software für Abrechnungsstellen im öffentlichen Dienst.
Oder oeffentlicher dienst.info

Wochen werden nicht als vier gerechnet sondern 4, 348 pro Monat. Hat damit zu tun, dass ja nicht alle Monate 28 tage haben.

In nrw sind die monatlichen brutto Beträge auf 39 std ausgelegt. Um das korrekte Entgelt ausrechnen zu können, wird dahet gar nicht der umweg über die Anzahl der wocheb genommen, sondern 8/39 also acht Stunden anteilig. Dann hast du dein Entgelt in brutto ubd kannst es auf f deine persönlichen netto Bezüge ausrechnen über die o.g. portale. Die sind auch zuverlässig und stimmen.

Ansonsten hast du einen weihnachtsgeldanspruch von 90% des monatlichen brutto. Das musst du für die 460 € Grenze mit einrechnen... im ersten jahr bekommst du aber auch kron volles weihnachtsgeld sondern nur anteilig nach den vollen Monaten in denen du gearbeitet hast.

Ähnlich bei den url tagen. Die sind für fünf tagewochen auf 30 festgesetzt. Das heißt du bekommst 1/12 von 30 für jeden Monat in dem du komplett gearbeitet hast. Wenn du zb an 2.1. Anfängst gilt der Januar nicht als voller Monat und du hast dafür keinen anspruch... und dann halt auch noch mal von fünf auf zwei tage runterbrechen...


Viel Erfolg!

 
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