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Geschrieben von Bobby Mc Gee am 20.12.2017, 19:09 Uhr

subsidiärer Schutz

Ausgenommen vom subsidiären Schutz sind Menschen, die schwere Straftaten begangen haben. Kriegsverbrecher. Menschen, die eine Gefahr für die Allgemeinheit und den deutschen Staat darstellen.

Diese Menschen bekommen laut Gesetz keinen subsidiären Schutz. Kann man nachlesen. Gefährder fallen also nicht darunter. Vergewaltiger, Mörder etc. Auch nicht.

Der Schutzstatus wird regelmäßig geprüft und kann auch wieder entfallen, wenn keine Gefahr für Leib und Leben mehr im Herkunftsland droht.

Wir sind also nicht gezwungen Schwerverbrecher bei uns zu behalten.

Gegen den Schutz von friedlichen Menschen habe ich ausdrücklich gar nichts.
Liebe Grüße

 
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