Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von hiloe am 18.06.2015, 22:52 Uhr

Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Ich sehe das so:
Wenn du den vollen Kaufpreis bezahlst, dann gehört es dir.
Aber wenn du nur einen Teilbetrag leistet, sehe ich das als Schadensersatz/Wiedergutmachung.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.