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Geschrieben von leaelk am 18.06.2015, 21:42 Uhr

Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Hallo,
wir haben auch Lehrmittelfreiheit, ABER hier ist das so geregelt, dass das Buch in den persönlichen Besitz übergeht, wenn es aufgrund von einem Schaden anteilig oder ganz bezahlt werden muss.
Ganz muss es bezahlt werden, wenn das Kind der erste Ausleiher war. War das Kind der 2. oder 3. oder 4. Ausleiher, dann zahlt man je nachdem an welcher "Stelle" der Ausleihe man steht nur noch anteilig.

LG leaelk

 
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