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von Leena  am 18.06.2015, 20:59 Uhr

Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Wir haben hier Lehrmittelfreiheit, die Bücher werden von der Schule gestellt - selbstverständlich sind sie pfleglich zu behandeln, und wenn man sie beschädigt hat, muss man dem Aufseher der Schulbibliothek den Schaden ersetzen.

Bei uns also: Reiner Schadensersatz - hat mit "Kaufexemplar" nicht zu tun. :-)

 
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