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Geschrieben von wolke76 am 18.06.2015, 20:46 Uhr

Schulbuch bezahlen weil reingeschrieben

Man kann Bücher ausleihen unter der Maßgabe, sie pfleglich zu behandeln und zurück zu geben wie man sie erhalten hat. Oder man kauft sie (gleich). Entscheidet man sich für die Leihe und gibt das Buch nicht ordnungsgemäß zurück, ist es einem Kaufexemplar gleichzusetzen und das gehört einem ja auch. Nach Zahlung des Kaufpreises geht das Eigentum an den Käufer über. Das Buch kann also behalten bzw herausverlangt werden.

 
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