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Geschrieben von November.Juni.Maerz.Mai_Mutti am 13.11.2012, 22:02 Uhr

Ohne Zustimmung Urlaub bzw Umzug möglich?

Hallo,

meine Schwester will ich von ihrem Mann trennen und zusammen haben sie 2 Kinder, das 3 ist unterwegs und die Ehe ist ein Alptraum für sie. Sie ist ins Frauenhaus geflüchtet und er wurde dann der Wohnung verwiesen, es wurde ein Gewaltschutzantrag gestellt, er darf sich ihr nicht nähern usw. Nun steht aber Aussage gegen Aussage und das Jugendamt meinte sie muß ihm trotz der Drohungen und der Gewalt den Umgang gewähren. Für einen begleiteten Umgang gäbe es keine Gründe für das Jugendamt. Da meine Schwester enorme Probleme in der Schwangerschaft hat, ständige Blutungen, Baby entwickelt sich nicht richtig, usw. hat der Arzt ihr strenge Bettruhe verordnet. Da wir in einem anderen Bundesland wohnen würde sie gern für die Zeit mit den Kindern zu uns ziehen und später auch hierherziehen. Aber das Jugendamt meinte das sie das nicht ohne die Zustimmung des Ehemanns machen darf und er gibt ihr natürlich auch keine Zustimmung. Selsbt zeitweise darf sie nicht hierher um sich zu erholen und die Kinder zu schützen. Laut Jugendamt muß sie ihm das Umgangsrecht gewähren und kann nicht von ihm verlangen das er 260 km dafür fährt.

Aber sie muß eigentlich ins Bett, ist total überfordert und das Jugendamt lehnt jede Hilfe ab. Stimmt es das sie die Zustimmung des Mannes braucht oder kann sie auch einfach mit den Kindern wegziehen. Sie haben beide das gemeinsame Sorgerecht.

Danke

 
3 Antworten:

Re: Ohne Zustimmung Urlaub bzw Umzug möglich?

Antwort von Thaga am 13.11.2012, 22:04 Uhr

am besten sie nimmt die hilfe einer kompetenten anwältin in anspruch... soo einfach ist das nicht - toi toi toi

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Re: Ohne Zustimmung Urlaub bzw Umzug möglich?

Antwort von Mucki+Ninchen am 14.11.2012, 7:01 Uhr

Dass sie nur ohne Kinder umziehen kann, ist nicht gesagt! Ich habe hier eine Anwältin kennengelernt, die schon zwei andere Fälle hatte. In einem wollte der Mann den Umzug verhindern. Hat aber nicht geklappt, da die Mutter zu ihrer Familie gezogen ist und am neuen Wohnort einen Job bekam. Im anderen Fall durfte die Mutter auch mit Kindern umziehen.

Also die pauschale Aussage, die man oft hört, stimmt so nicht. Vermutlich liegt viel an der Argumentation des Anwalts und am Goodwill des Gerichts.

Sie sollte sich eine gute Anwältin nehmen und es versuchen!

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Re: Ohne Zustimmung Urlaub bzw Umzug möglich?

Antwort von Maximum am 14.11.2012, 7:50 Uhr

doch...doch...das ist schon richtig...
Sie muß einen Eilantrag über ihren Anwalt stellen auf das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht.
Das dauert nicht lange.
Ich erlebe es grad als Zaungast mit...heute ist die Verhandlung vorm Familiengericht,wenn du magst erzähl ich dir heute abend wie es für wen ausgegangen ist...hier gibt es aber keine Gewalt ! Maßgeblich ist nicht das Sorgerecht sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht ! Sie soll sich erstmal ne Haushaltshilfe über die Krankenkasse besorgen da kann sie den ganzen Tag ruhen und jemand anders übernimmt größtenteils die Arbeit...wäre vieleicht ne Notoption für sie bis es geklärt ist... LG

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