Geschrieben von Keks10 am 13.11.2012, 13:50 Uhr |
Paketverweigerung...Kaufvertrag ?
wenn man z.b. bei h....d was verkauft, dem käufer dauert die lieferzeit zu lange, darf er da die paketannahme verweigern, geld zurückverlangen, er ist doch da ein kaufvertrag eingegangen..?
Ohne Vorankündigung nicht...
Antwort von Ralph am 13.11.2012, 14:36 Uhr
Er muß dem Verkäufer schriftlich eine Frist setzen, bis zu deren Ende er noch zur Annahme bereit ist. Nur nach deren Ablauf kann er dann die Annahme verweigern. Einfach für sich entscheiden, daß z.B. 10 Tage zu lang sind und das Paket dann nicht annehmen, geht nicht. Natürlich darf auch keine Ewigkeit vergangen sein (mehrere Monate), sonst wird es ein Grenzfall. Wenn sich das aber z.B. innerhalb von 2-3 Wochen abspielt, ist das ein klassischer Fall des Annahmeverzuges, § 293 BGB.
Ralph
Re: Paketverweigerung...Kaufvertrag ?
Antwort von M.S. am 13.11.2012, 15:27 Uhr
Also ich hab es mal so gemacht (ich wusste bis eben gar nicht, das es nicht zulässig ist).
Ich habe etwas bestellt, was nach drei Wochen geliefert werden sollte (bei Otto). Das Paket kam aber erst nach vier Monaten (da war der Sommer längst vorbei) und ich habe dem Postboten gesagt, das er es wieder mitnehmen soll. Also es ist alles gut gegangen, habe dann eine Emali von Otto bekommen, das das Paket bei denen angekommen ist.
Bei Dir würde aber evtl. der Königsparagraph "Treu und Glauben" greifen...
Antwort von Ralph am 13.11.2012, 15:42 Uhr
Wenn Otto offenbar einen Saisonartikel erst mit viermonatiger Verzögerung liefert, wäre zu fragen, ob Du dann noch zur Annahme verpflichtet wärst.
Aber auch Du wärst auf der sicheren Seite gewesen, wenn Du z.B. 2 Wochen nach Bestellung nachgefragt und angekündigt hättest, daß weiteren z.B. 10 Tagen die Annahme verweigern wird.
Ralph