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Geschrieben von Franke am 21.12.2013, 0:28 Uhr

ODER so:

http://www.jugendamt.nuernberg.de/elternweiter/vaterschaft.html

"Wer ist Vater eines Kindes, das kurz v o r der Scheidung geboren wird?

Als Vater des Kindes gilt der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist. Sollte im Einzelfall der Ehemann nicht der biologische Vater sein, so muss dessen Vaterschaft angefochten werden.

Sofern in einem solchen Fall der Scheidungsantrag zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes schon anhängig ist, gibt es jedoch folgende Möglichkeit um ein gerichtliches Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft zu vermeiden:

Erkennt ein anderer Mann (z.B. der neue Lebensgefährte der Mutter) die Vaterschaft an und stimmt neben der Mutter des Kindes auch der Noch-Ehemann (Scheinvater) dieser Anerkennung zu, dann ist der Mann Vater des Kindes, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Vaterschaftsanerkennung wird frühestens mit Rechtskraft der Scheidung wirksam. Diese Regelung kann bis zu einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung angewendet werden."

Wenn zwei Männer in Frage kommen, müsste natürlich erst getestet und das Testen bezahlt werden.

 
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