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Geschrieben von carla72 am 06.07.2011, 11:53 Uhr

nachnahme verweigern ?

Also, ich würde davon ausgehen, dass Du einen Vertrag abgeschlossen hast, bei dem die sofortige Lieferung nicht ausdrücklich vereinbart war. Wahrscheinlich steht in den AGB eine viel längere Lieferzeit, und außerdem müsste man wohl erst einmal eine Frist setzen mit Ablehnungsandrohung, bevor man die Annahme einer bestellten Sache verweigert. Aber ich bin keine Juristin, vielleicht gibt es hier ja eine, die etwas dazu sagen kann.

LG, carla72

 
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