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Geschrieben von Suka73 am 05.07.2011, 17:55 Uhr

kennt sich jemand aus? ALG II und temporäres Jobangebot

Hallo, ich beziehe ALG II seit April. Habe vorher als Selbständige gearbeitet, das Gewerbe ist noch NICHT abgemeldet.
Ich habe einen sehr schönen Job angeboten bekommen (bzw. man geht dort davon aus, ich MACHE ihn... ), den ich in der alten Stadt schon mal gemacht habe. Er wäre für drei Wochen und nur abends für ca. 4,5 Stunden viermal die Woche, am WE kommen wir allerdings auf (samstags und sonntags) jeweils das doppelte wenn nicht mehr. Sprich, das wäre dann kein 400-Euro-Job (mehr)

Ich und mein Sohn, der ebenfalls "mitarbeiten" würde, bekämen etwa 150 Euro mehr als ALG II. Man kann den Job auf Selbständigenbasis annehmen oder eben auf Lohnsteuerkarte. SO würde ich es dann machen - nur, bin ich dann versichert? Ich würde dann halt für einen Monat das ALG II nicht beantragen wollen, andererseits sind 300 Euro von dem Gehalt eigentlich das Gehalt meines Sohnes, für das er ja auch was macht, sprich, ich fühl mich unwohl dabei, das Geld meines Sohnes zur Tilgung meiner offenen Posten einzusetzen (was ich mit dem letzten "Gehalt" schon mit seiner Absprache gemacht habe - also im Grunde genommen schulde ich meinem Sohn sogar über 300 Euro...)

Wenn ich als Selbständige arbeiten würde, müsste ich mich selbst versichern, das würden über 300 Euro ausmachen, bringt also nichts. Davon abgesehen habe ich bei meiner KK noch offene Posten von meiner Selbständigkeit, ich gehe davon aus, mich würde EH keiner versichern.

Ich weiß nicht, was ich tun soll. Natürlich könnte ich den Job auf 400-Euro-Basis annehmen, würde damit aber über die Stunden kommen UND mir blieben nur 165 Euro. Das ist für mich natürlich momentan viel Geld, ABER es rechtfertigt überhaupt nicht die Arbeit, die ich dort mache (Kinderbetreuung)

Kernfrage eigentlich - bin ich versichert, wenn ich mich jetzt beim Amt abmelde für drei Wochen?

Schwarzarbeiten will ich natürlich nicht, das ist mir zu heikel, davon abgesehen wird nicht bar ausgezahlt und damit käme ich mir noch schäbiger vor, ich möchte schon, dass alles in geregelten Bahnen abläuft.

Absagen wäre sehr schade, ich habe das damals sehr gern gemacht, bin auf fast 1.000 Euro gekommen und es war wirklich eine Bereicherung...

LG Sue

 
6 Antworten:

Re: kennt sich jemand aus? ALG II und temporäres Jobangebot

Antwort von taram am 05.07.2011, 18:27 Uhr

Beispiel: Verdienst 900 Brutto, Netto ca 700 oder 750, hier hast du beim JobCenter noch mal 250 Anrechnungsfrei sprich dein Verdienst mit Aufstockung ist um vieles höher als die 150 von denen du sprichst. Benutze doch mal den H4-Rechner

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Re: kennt sich jemand aus? ALG II und temporäres Jobangebot

Antwort von bleibcoolMama am 05.07.2011, 20:04 Uhr

Liebe Sue,

das Problem bei der Sache ist, dass du zwar versichert bist, wenn du arbeitest und für diese Zeit kein ALG 2 beantragst, du aber dann in der Regel einen Monat komplett ohne Bezüge überbrücken musst, da die Arge im voraus zahlt und der Arbeitgeber rückwirkend. Wenn du also einen Job ab 1.8. hast zahlt die Arge für diesen Monat nicht mehr und du musst diesen Monat irgendwie überbrücken. Einzige Lösung wäre, wenn garantiert ist, dass du dein Gehalt erst im Folgemonat (September) ausgezahlt bekommst.Das muss dein AG dann auch so bescheinigen.

LG,
bcMama

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Re: kennt sich jemand aus? ALG II und temporäres Jobangebot

Antwort von Reni+Lena am 05.07.2011, 20:14 Uhr

Warum kannst du den Job nicht auf zwei/drei monate auszahlen lassen?


lg reni

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Re: Reni + Lena

Antwort von bleibcoolMama am 05.07.2011, 20:18 Uhr

Dafür müsste der AG seine Abrechnungen "frisieren". Das dürfte für eine seriöse Firma wohl eher nicht in Frage kommen

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taram

Antwort von Suka73 am 06.07.2011, 1:13 Uhr

nein, wir reden von 900 netto, davon sind 600 von mir, 300 vom Kind. Mit den 600 liege ich unter dem ALG II-Bezug. Und nein, die zahlen nicht auf mehrere Monate aus. Es wäre jetzt von Mitte Juli - Ende Juli. Beim letzten Mal kam die Zahlung innerhalb von drei Wochen. Da ich aber keinerlei Rücklagen habe, kann ich eben dann im August diese drei Wochen nicht überbrücken :o((((

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Überbrückungsgeld beantragen oT

Antwort von Thaga am 06.07.2011, 7:38 Uhr

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