Geschrieben von iriselle am 05.07.2011, 20:58 Uhr |
nachname verweigern ?
hallo,
vor über 3 wochen hab ich ein handy per nachname bestellt, welches eigentlich in einigen tagen lieferbar sein sollte.
war es dann aber nicht. also hab ich es vor 3 tagen bei einem anderen anbieter bestellt.
nun bekam ich eben eine mail vom ersten anbieter dass das handy heute verschickt wurde. kann ich die annahme einfach verweigern, entstehen für mich kosten ?
vg, iris
nachnahme *lol*
Antwort von Christine70 am 05.07.2011, 21:15 Uhr
du kannst es schon verweigern, würde dem anbieter aber dennoch via mail bescheid geben, daß du es nicht mehr annimmst, da es zu spät geliefert wurde.
ob dir kosten entstehen weiß ich nicht..
öhm...
Antwort von iriselle am 06.07.2011, 8:08 Uhr
was ist so witzig an meiner frage?
dennoch danke für deine antwort,werde den verkäufer kontaktieren.
vg,iris
Re: öhm...
Antwort von LoveMum am 06.07.2011, 8:11 Uhr
Witzig ist, dass du in dem Betreff deinen Nachnamen verweigern möchtest und nicht die Nachnahme einer Postsendung *gg*
Ich bin mir ziemlich sicher, das Du die Nachnahmegebühren zahlen mußt
Antwort von Fru am 06.07.2011, 9:41 Uhr
...kann ja die Post nichts dafür....
LG
Sag dem Postboten, das du die Annahme verweigerst. Kosten entstehen dir nicht..OT
Antwort von asti_2 am 06.07.2011, 10:19 Uhr
ot
eben unter der dusche...
Antwort von iriselle am 06.07.2011, 11:04 Uhr
...fiel mir ein,dass man nachnahme ( also die postsache ;) ) mit h schreibt...
weia, dabei war ich früher gut in deutsch..., aber die schulzeit ist schon laaaange her :).
vg,iris
Re: nachnahme verweigern ?
Antwort von carla72 am 06.07.2011, 11:53 Uhr
Also, ich würde davon ausgehen, dass Du einen Vertrag abgeschlossen hast, bei dem die sofortige Lieferung nicht ausdrücklich vereinbart war. Wahrscheinlich steht in den AGB eine viel längere Lieferzeit, und außerdem müsste man wohl erst einmal eine Frist setzen mit Ablehnungsandrohung, bevor man die Annahme einer bestellten Sache verweigert. Aber ich bin keine Juristin, vielleicht gibt es hier ja eine, die etwas dazu sagen kann.
LG, carla72
Re: nachnahme verweigern ?
Antwort von Flightpiepenpaula am 06.07.2011, 12:54 Uhr
Du hast ja mit der Bestellung einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Von diesem Vertrag kannst du innerhalb von 14 Tagen ohne angabe von Gründen wieder zurücktreten.
Ich würd das Päckchen nicht annehmen und schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten!
postbote war eben da...
Antwort von iriselle am 06.07.2011, 14:24 Uhr
das paket ging ohne angaben von gründen zurück- ich mußte nichts zahlen.
der vertrag kommt erst mit der zahlung zustande.
danke für eure antworten.
vg,iris
Re: eben unter der dusche...
Antwort von Christine70 am 06.07.2011, 15:18 Uhr
und ich hab mich gefragt, wie schlimm dein Nachname ist, dass du ihn verweigern willst.
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