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Geschrieben von IngeA am 28.01.2019, 8:50 Uhr

Moslime haben zusätzliche Tage frei für ihre relig. Feiertage

Und die Erwachsenen dürfen sich dafür unbezahlten Sonderurlaub nehmen.

Das darfst du aus religiösen Gründen aber auch. Wenn du evangelisch bist, muss dir der AG auf Antrag am Reformationstag frei geben wenn das in deinem BL kein Feiertag ist. Auch als unbezahlter Sonderurlaub. Genau so übrigens am Buß- und Bettag (zumindest für den Gottesdienst).

LG Inge

 
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