Geschrieben von tiktak am 06.05.2010, 16:47 Uhr |
Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?
Schau Dir die Wohung am Samstag erst an.Sollte Dir die Wohnung gar nicht zusagen,findest Du vielleicht erhebliche Mängel und hättest dann vielleicht eine Chance vom Vertrag zurückzutreten.
Viel Glück! Vielleicht gefällt sie Dir ja auch und die Aufregung war umsonst.
Die Katze im Sack zu kaufen passiert Dir bestimmt nicht wieder!!
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- Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Feb2010 06.05.10, 15:40
- Ist zwar vom MV München, denke aber dass das bundesweit gültig ist: - KlaraElfer 06.05.10, 15:55
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - vallie 06.05.10, 15:56
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Nathalik 06.05.10, 16:15
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Fru 06.05.10, 16:26
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - tiktak 06.05.10, 16:47
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Fru 06.05.10, 16:26
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Nathalik 06.05.10, 16:15
- gibt es da kein Widerrufsrecht??? - Leolu 06.05.10, 16:49
- Re: gibt es da kein Widerrufsrecht??? - vallie 06.05.10, 16:52