Geschrieben von KlaraElfer am 06.05.2010, 15:55 Uhr |
Ist zwar vom MV München, denke aber dass das bundesweit gültig ist:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrechtsthemen/mietrechtsfragen/Mietvertragsruecktritt.htm
Insofern schaut's schlecht aus, und obschon der Vermietr laut deiner Schilderung unrichtige Angaben gemacht zu haben scheint, wirst du wenig Chancen haben, du hättest dir die Wohnung halt ansehen müssen
Aber vielleicht ist der Unterschied ja marginal
ich drück mal die Daumen
- Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Feb2010 06.05.10, 15:40
- Ist zwar vom MV München, denke aber dass das bundesweit gültig ist: - KlaraElfer 06.05.10, 15:55
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - vallie 06.05.10, 15:56
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Nathalik 06.05.10, 16:15
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Fru 06.05.10, 16:26
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - tiktak 06.05.10, 16:47
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Fru 06.05.10, 16:26
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Nathalik 06.05.10, 16:15
- gibt es da kein Widerrufsrecht??? - Leolu 06.05.10, 16:49
- Re: gibt es da kein Widerrufsrecht??? - vallie 06.05.10, 16:52