Geschrieben von Nathalik am 06.05.2010, 16:15 Uhr |
Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum?
Red mit dem Vermieter. Er hat ja gegenüber Deiner Mutter zugegeben, dass er sich irrte. Mit Nettigkeit kommst Du vielleicht raus aus dem Vertrag.
Hoffentlich ist Dir das eine Lehre....
...das einzige, was ich je in meinem Leben unbesehen nahm, war mein Kind...
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Feb2010 06.05.10, 15:40
- Ist zwar vom MV München, denke aber dass das bundesweit gültig ist: - KlaraElfer 06.05.10, 15:55
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - vallie 06.05.10, 15:56
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Nathalik 06.05.10, 16:15
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Fru 06.05.10, 16:26
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - tiktak 06.05.10, 16:47
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Fru 06.05.10, 16:26
- Re: Mietvertrag vor Mietbeginn rückgängig machen? wegen Irrtum? - Nathalik 06.05.10, 16:15
- gibt es da kein Widerrufsrecht??? - Leolu 06.05.10, 16:49
- Re: gibt es da kein Widerrufsrecht??? - vallie 06.05.10, 16:52