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Geschrieben von sechsfachmama am 16.10.2012, 12:06 Uhr

Mal ne doofe Frage. Ja.

das geht aus diesem link betr. Gesetz hervor. Ergab welche Benutzung.
Genau das ist das paradoxe. Ich bedien nen mp3 Player, nicht verboten. Navy was eintippen, nicht verboten usw. Per extra geschriebenem Gesetz

Wobei die StVO selbst sagt, dass die Aufmerksamkeit ungeteilt dem Straßenverkehr gelten muss usw.
Das ist eindeutig, d. H. das grundsätzlich alle Dinge dieser Art verboten sind. Und im Unfall-fall hat man teilschuld

Und nochmal. Ich nehme mir die Polizei diesbezüglich nicht als rechtfertigung, sondern frage mich nur nach der vorbildwirkung

 
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