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von DecafLofat  am 27.10.2016, 9:17 Uhr

leewja

vorsicht. mal die gesamt BU Rente Jahresrente aus beiden Verträgen überprüfen. Falls sie dein Jahresgehalt eklatant übersteigt, dann hast du im blödesten Fall im Schadenfall den Vorwurf der "Überversicherung" zu Bereicherungszwecken an der Backe (ohne Dir das zu unterstellen... manche Leute achten einfach nicht drauf und können auch die Beiträge problemlos zahlen, aber dennoch...). Alles schon erlebt (wie gesagt, ich arbeite dort... im Schadenfall wird intern unter den Versicherern in einer Schadenwagnisdatei angefragt... also selbst falls Du die Verträge dem jeweils anderen Versicherer verschweigst, käme das raus...) und das kann im Leistungsfall dann zu bösen Streitereien führen. (Ja, ich weiß, Gehalt entwickelt sich ja auch i d R durch Inflationsausgleich/Tarifverhandlungen, aber für diesen Zweck schliesst man eine Anpassung der Versicherungsleistung - "Dynamik" - mit ein. Das meine ich auch gar nicht.)
Nur ein nett gemeinter Tip.

 
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