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Geschrieben von lilly1211 am 02.03.2015, 14:33 Uhr

Kind über 12 Jahren krank - betreuungsbedürftig. Geht das?

Du musst unterscheiden zwischen dem Anspruch auf Freistellung (den hast du) und dem Anspruch auf Ausgleich durch die GKV. Den hast du nicht mehr.

Das ist wie bei privat versicherten Kindern: da hat man auch einen Anspruch drauf daheim zu bleiben zur Pflege, bekommt aber nichts dafür als Ausgleich.

 
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