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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 02.03.2015, 14:03 Uhr

Kind über 12 Jahren krank - betreuungsbedürftig. Geht das?

Du hast weiterhin einen Anspruch, zur Pflege des Kindes bis zu 10 Tage freigestellt zu werden - allerdings bekommst Du die Zeit nicht bezahlt, weil die KK den Lohn nicht mehr ersetzt.

Schau mal da:
"In besonders schweren Fällen haben Sie nach dem Pflegezeitgesetz einen Anspruch auf Freistellung zur Pflege von nahen Angehörigen. Dazu zählen natürlich Ihre Kinder, aber auch Ehegatten, Lebenspartner, Eltern und Großeltern. Anders als beim Krankengeld handelt es sich hierbei jedoch um einen Anspruch auf unentgeltliche Freistellung."

Das steht da:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankheit/voraussetzungen-fuer-die-entgeltliche-freistellung-zur-pflege-von-kranken-kindern/

Aber so wurde es mir auch mal von unserer PA erklärt.

Deswegen würde ich Urlaub oder Überstunden nehmen.

 
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