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Geschrieben von maleja am 03.01.2016, 10:36 Uhr

Kevome

und wird man dann in solch einem Fall als alleinerziehend betrachtet?
Bekommt man dann wenigstens die Unterstützung, die alleinerziehende Eltern bekommen oder heißt es dann doch wieder: "Sie sind doch verheiratet"
Und was ich generell nicht verstehe ist, warum ist ein Mensch, der arbeitsunfähig ist, automatisch nicht geeignet, ein Kind zu betreuen? Wurde es denn generell ausgeschlossen oder wurde der Grund für die Erwerbsunfähigkeit angeschaut?

 
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